Als Fachanwältin SAV Arbeitsrecht berate ich Unternehmen, Gemeinwesen und Privatpersonen gerne in allen Fragen des privat- und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechts (Personal- oder Dienstrecht, kantonales oder eidgenössisches Recht). Dazu gehören auch angrenzende Rechtsgebiete wie insbesondere das Datenschutzrecht, privates Versicherungsrecht, das Arbeitslosenversicherungsrecht sowie öffentlich-rechtliches und privat-rechtliches Verfahrensrecht.
Ich berate Versicherungsträger und Privatpersonen zudem kompetent im Recht der beruflichen Vorsorge und im Sozialversicherungsrecht, das heisst dem Recht der Unfall- und Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Ergänzungsleistungen sowie der AHV, einschliesslich der massgebenden Verfahrensgesetze (ATSG).
Dank meines Fachwissens kann ich Sie vor allem auch im Bereich der Schnittstellen von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie der beruflichen Vorsorge unterstützen. Beratung, Verhandlungsführung, Korrespondenz, Vertretung gegenüber der Gegenpartei und Dritten sowie vor Behörden und Gerichten gehören dabei zu meinen umfassenden Dienstleistungen.
Weitere Tätigkeitsgebiete sind das Vertragsrecht, das Haftpflichtrecht sowie öffentliches Recht (insbesondere Bildungs- und Sozialhilferecht, letzteres ausschliesslich für Gemeinden).